Voraussetzungen
Wir helfen Ihnen als selbständig Erwerbstätige(r), wenn Sie bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) in der Krankenversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert sind und Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ sind.
Wenn Sie durch Krankheit, Unfall, Operation oder ein von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) bewilligtes Anschlussheilverfahren (AHV) länger als 14 Tage arbeitsunfähig sind.
Wenn Sie ein Baby erwarten unterstützen wir Sie während des Mutterschutzes.
Die Dauer des Einsatzes
… bei Krankheit, Unfall, OP, Anschlußheilverfahren (AHV).
Die Dauer eines Einsatzes wird von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) aufgrund eines erforderlichen ärztlichen Attestes bewilligt. Die Höchstdauer eines Einsatzes beträgt 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Zusätzlich sind bis zu 5 Einschulungstage vor dem Einsatz möglich.
… in der Zeit des Mutterschutzes.
Während des gesamten Mutterschutzes (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Vor dem Einsatz sind bis zu 5 Einschulungstage möglich.
Was kostet der Einsatz der Betriebshilfe?
Bei Krankheit, Unfall, Operation oder Anschlussheilverfahren: Der Einsatz ist vom Jahreseinkommen abhängig, dabei werden sämtliche steuerpflichtigen Einkommen berücksichtigt.
Als Nachweis gilt der letztgültige Einkommensteuerbescheid / Gewinnfeststellungsbescheid oder Körperschaftssteuerbescheid.
Liegt Ihr Jahreseinkommen unter € 26.549,61 (Wert 2025, wird jährlich angepasst) kann ein Einsatz für Sie kostenlos erfolgen. Die Kosten werden von der SVS übernommen und stellen eine freiwillige Leistung Ihrer Versicherung dar. Bei einem höheren Einkommen wird ein gestaffelter Kostenbeitrag verrechnet.
Liegt Ihr Einkommen (in €)
| zwischen | bis | Kostenersatz je Arbeitstag |
| 26.549,62 | 30.000.- | zahlen Sie 40.- |
| 30.000,01 | 35.000.- | zahlen Sie 55.- |
| 35.000,01 | 40.000.- | zahlen Sie 70.- |
| 40.000,01 | 45.000.- | zahlen Sie 85.- |
| über 45.000.- | zahlen Sie 100.- |
Ab einem Jahreseinkommen von mehr als € 35.000,01 ist ein Einsatz nur möglich, wenn BetriebshelferInnen aus unserem Team verfügbar sind!
Im Mutterschutz: 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ist der Einsatz der Betriebshilfe für Sie immer kostenlos. Die Kosten werden von der SVS übernommen.
