Dauer der Betriebshilfe

Wie lange können Sie die Betriebshilfe bei Mutterschutz in Anspruch nehmen:
8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
Wie lange können Sie die Betriebshilfe bei
Krankheit oder Unfall in Anspruch nehmen:
Die Dauer eines Einsatzes wird von der SVA-Gewerbe aufgrund des erforderlichen ärztlichen Attestes (mit Angabe der Diagnose und der voraussichtlichen Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit) bewilligt.
Die Höchstgrenzen betragen nunmehr bei Krankheit und bei Unfall 70 Arbeitstage.